Steuertipp

Steuerabzug – Handwerkerrechnungen sind teilweise steuerlich absetzbar.

Sie erhalten für Handwerkerrechnungen gemäß § 35a Abs. 2 S. 2 EstG – einen Steuerbonus Maximal 1.200,00 Euro im Jahr (20% von 6.000,00 Euro) bei
  • Erhaltungs-
  • Modernisierung-
  • oder Renovierungsmaßnahmen
  • im Privathaushalt des Mieters
  • oder Eigentümers (selbst genutztes Einfamilienhaus, Eigentumswohnung)

Voraussetzung für den Erhalt des Steuerbonus

  • Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer
  • Arbeitskosten (Lohnkosten) sind in separatem Betrag auf der Rechnung ausgewiesen
  • Rechnungsbetrag wurde auf das Konto des Handwerkbetriebes überwiesen (Nachweis aufheben)
  • Leistungen und Zahlung müssen nach dem 31.12.2008 erbracht worden sein

Wie hoch ist der Steuerbonus?

  • 20% von max. 6.000,00 Euro der Erhaltungs- Modernisierung- oder Renovierungsleistung, d.h. max. 1.200,00 Euro
  • Es handelt sich um eine maximale Jahresförderung pro Haushalt
  • Der Steuerbonus wird nur für die Arbeitskosten (Lohnkosten) gewährt