Steuertipp
Steuerabzug – Handwerkerrechnungen sind teilweise steuerlich absetzbar.
Sie erhalten für Handwerkerrechnungen gemäß § 35a Abs. 2 S. 2 EstG – einen Steuerbonus Maximal 1.200,00 Euro im Jahr (20% von 6.000,00 Euro) bei- Erhaltungs-
- Modernisierung-
- oder Renovierungsmaßnahmen
- im Privathaushalt des Mieters
- oder Eigentümers (selbst genutztes Einfamilienhaus, Eigentumswohnung)
Voraussetzung für den Erhalt des Steuerbonus
- Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer
- Arbeitskosten (Lohnkosten) sind in separatem Betrag auf der Rechnung ausgewiesen
- Rechnungsbetrag wurde auf das Konto des Handwerkbetriebes überwiesen (Nachweis aufheben)
- Leistungen und Zahlung müssen nach dem 31.12.2008 erbracht worden sein
Wie hoch ist der Steuerbonus?
- 20% von max. 6.000,00 Euro der Erhaltungs- Modernisierung- oder Renovierungsleistung, d.h. max. 1.200,00 Euro
- Es handelt sich um eine maximale Jahresförderung pro Haushalt
- Der Steuerbonus wird nur für die Arbeitskosten (Lohnkosten) gewährt